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Deine Optionen
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Dein Vorteil
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Allgemeine Vertragspartner Bedingungen
Präambel
Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen, selbständigen und unabhängigen Vertragspartner (im Folgenden: Teampartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger, unabhängiger Teampartner der Sourceless Inc., Erledigt16192 Coastal Highway, Lewes, Delaware 19958, Sussex County, USA, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Alexandru Stratulat geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: SOURCELESS) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -Sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
• Unsere Teampartner beraten ihre Teampartner ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
• Die Teampartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Teampartner von SOURCELESS vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
• Auf Interessenten-/Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
• Teampartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Teampartner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
• Während eines Kundenkontakts informiert der Teampartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
• Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Teampartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Waren zu machen.
• Ein Teampartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von SOURCELESS freigegeben worden sind.
• Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SOURCELESS autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten
Zweck stehen.
• Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen konnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
• Ein Teampartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Teampartner machen. Weiterhin darf ein Teampartner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
• Teampartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
• Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen konnte.
Ethische Regeln für den Umgang mit Teampartner
• Teampartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Teampartner anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
• Neue Teampartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
• Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von SOURCELESS gemacht werden.
• Es ist einem Teampartner nicht gestattet, andere Teampartner zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von SOURCELESS zu bewegen.
• Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
• Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-MarketingBereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Teampartner von SOURCELESS stets fair und ehrlich.
• Systematische Abwerbungen von Teampartner anderer Unternehmen werden unterlassen.
• Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von SOURCELESS vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der Sourceless Inc., 16192 Coastal Highway, Lewes, Delaware 19958, Sussex County, USA, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Alexandru Stratulat geschäftsansässig daselbst - E-Mail-Kontakt: info@sourceless.net (im Folgenden: SOURCELESS) und dem selbständigen, unabhängigen Vertragspartner (künftig: Teampartner). Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses
bilden.
(2) SOURCELESS erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2Vertragsgegenstand
(1) SOURCELESS ist ein Unternehmen, das über ein Social Selling Vertriebskonzept hochwertige digitale Produkte wie etwa STR Domains mit wNFT (als Eigentumszertifikat) und weitere WEB3- und Internet-Produkte (künftig: Waren) vertreibt. Der Teampartner soll für SOURCELESS Waren wiederverkaufen, so dass das Erbringen des Wiederverkaufs der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Teampartners bildet. Für diese Tätigkeit ist eine Registrierung erforderlich. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Teampartner über den Erwerb eines wiederverkaufbaren Domain-Paketes und die Leistung der jährliche Servicegebühr (die im ersten Jahr zusätzlich eine STR Domain beinhaltet) hinaus verpflichtend finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von SOURCELESS verpflichtend abnimmt/erwirbt oder der Teampartner andere Teampartner wirbt. Für seine vorgenannte Tätigkeit erhält der Teampartner die Verkaufsmarge aus der Differenz von
Ein- Wiederverkaufspreis.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Teampartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Warenumsatz des geworbenen Teampartners nach Maßgabe des im Backoffice einsehbaren Karriereplans, der auch nachfolgend als Anlage 1 beigefügt ist). Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet.
(3) SOURCELESS stellt dem Teampartner mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungsund personalisierten Werbetools einen vollständigen Online-Shop, ein Online-Back-Office nebst Landing-/Shop-Page (künftig Replicated Website) inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung, das es dem Teampartner unter anderem ermöglicht, die Waren zu verkaufen ebenso wie einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine erzielten und/oder vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen ebenso wie die Teampartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Teampartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren. SOURCELESS Angestellte, Ehepartner, Lebenspartner, Haushaltsmitglieder oder Verwandte eines SOURCELESS Angestellten ebenso wie Vereine, Stiftungen, Trusts, Genossenschaften oder vergleichbare Gesellschaften können sich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung SOURCELESS als Teampartner registrieren.
(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Teampartner-Antrag einreicht, sind auf Anforderung von SOURCELESS der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie
vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen auf Anforderung von SOURCELESS namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber SOURCELESS jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
(3) Bei Personengesellschaften sind auf Anforderung von SOURCELESS – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen auf Anforderung von SOURCELESS namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber SOURCELESS jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(5) Der Teampartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei SOURCELESS online registrieren. Bei der Registrierung ist der Teampartner verpflichtet, den Teampartner-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen, den Antrag sodann an SOURCELESS auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln und den vorgegeben KYC Prozess zu durchlaufen. Zudem akzeptiert der Teampartner durch entsprechendes aktives Häkchen setzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ebenso wie den Karriereplan (Anlage 1) als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
(6) SOURCELESS behält sich das Recht vor, Teampartner-Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Nach der Anmeldung erhält der Teampartner eine SOURCELESS- Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer wird verwendet, um Bestellungen aufzugeben, Organisationen zu strukturieren und Provisionen und Boni zu leisten/zu prüfen. Ferner erhält der Teampartner eine SOURCELESS-Kundennummer für seine Bestellungen als Kunden von SOURCELESS.
(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die SOURCELESS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Teampartner Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die SOURCELESS für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status des Teampartners als Unternehmer
(1) Der Teampartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Teampartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von SOURCELESS.
Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Teampartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von SOURCELESS, kann seine Vertriebstätigkeit zeitlich, örtlich und vom Umfang hier frei bestimmen und trägt das
vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Teampartner hat seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit
erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz ebenso wie der Abschluss gegebenenfalls erforderlicher Versicherungen gehört.
(2) Der Teampartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) oder den Abschluss einer seine Tätigkeit absichernde Versicherung eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Teampartner, alle Erträge, und Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für SOURCELESS erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. SOURCELESS behält sich vor, von der vereinbarten Erträgen und/oder Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Teampartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von SOURCELESS werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Teampartner entrichtet.
Hinweis für Teampartner in der Schweiz:
Für Teampartner mit Sitz in der Schweiz ist zu beachten, dass nach maßgeblichen Schweizer Recht und nach Ansicht der jeweils zuständigen Ausgleichskasse die auf Erfolgsprovision basierende Vermittlungstätigkeit von Teampartner, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich
selbständig als Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen werden kann, mit der Folge dass im Einzelfall für den betroffenen Teampartner eine Beitragspflicht nach dem Schweizer
Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob ein Teampartner im Einzelfall als selbständig oder unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit sondern von unterschiedlichen weiteren Prüfkriterien wie etwa die Anmietung eigener Büros, die
Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder die Erheblichkeit des unternehmerischen Risikos durch einen Teampartner ab, ist im Zweifel durch den Teampartner mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von SOURCELESS.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei SOURCELESS als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt SOURCELESS Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Teampartner-Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Teampartner bezogenen technisch ungeöffneten und wiederverkaufbaren Waren und sonstigen kostenpflichtigen Leistungen gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an SOURCELESS zurückgeben.
Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Teampartners zu erfolgen, sofern Rücksendekosten anfallen. Nach Eingang der rückgesendeten Waren und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt.
Ein Teampartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei SOURCELESS registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der widerrufende
Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für SOURCELESS verrichtet hat.
§ 6 Nutzung des Online-Shops, des Back Offices und der Replicated Website / Servicegebühr
(1) Der Teampartner erwirbt mit der Registrierung ein entgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten SOURCELESS Online-Shops einschließlich der Ref-Link für die Registrierung neuer Teampartner und eines weiteren Ref-Link für seinen Online-Shop, des Back Offices dort verfügbarer Schulungs- und Werbeunterlagen und angebotener Webinare (zusammengefasst künftig als Back Office bezeichnet) und der Replicated Website.
(2) Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Online-Shops, des Back Offices und der Replicated Website ist ein einfaches, auf den/das/die konkrete/n Online-Shop, Back Offices und Replicated Website bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Teampartner steht diesbezüglich kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
(3) Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des OnlineShops, des Back Offices und der Replicated Website berechnet SOURCELESS eine jährliche nicht verprovisionierte Servicegebühr.
§ 7 Pflichten des Teampartners
(1) Der Teampartner ist als Wiederverkäufer verpflichtet, die Waren nur bei SOURCELESS
einzukaufen. Der Teampartner ist ferner verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und LoginKennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat SOURCELESS Änderungen seiner
Vertragsdaten umgehend zu melden. Soweit der Teampartner Zahlungen an SOURCELESS
(z.B. im Zuge des Erwerbs von Waren) leistet, wird SOURCELESS diese nur akzeptieren, wenn
sie von dem Teampartner selbst für eigene Rechnung geleistet werden. Ausdrücklich verboten
ist die Vermittlung von Darlehen oder sonstigen Finanzierungen im Zusammenhang mit
dem Erwerb von Waren von SOURCELESS. Ferner sind Zahlungen für den Teampartner
an SOURCELESS durch Dritte oder das Verbot der Verwendung von Kreditkarten oder
anderer Paymentkarten Dritter sind unzulässig (Verbot von Fremdzahlungen). Der
Teampartner ist außerdem nicht berechtigt von Dritten Bargeld, Überweisungen oder
sonstige Zahlungen zu erhalten, um für diese dafür Waren von SOURCELESS zu erhalten.
(2) Dem Teampartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu
verstoßen, die Rechte von SOURCELESS, deren Teampartner, verbundener Unternehmen oder
sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu
verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des
Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder
Werbe-SMS (Spam) ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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Nachrichtenformen.
(3) Besondere Werberichtlinien
(a) An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Teampartner unwahre, irreführende
oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei
SOURCELESS machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Teampartner
im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich
ist. Ferner muss es stets das Ziel des Teampartners sein, ein Endkundengeschäft
auszubauen, so dass die Vermittlung/der Verkauf der Waren den Fokus auf Endkunden
haben muss, worüber er auch seine Downline informieren muss.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als
„Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines
neuen Teampartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein
erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystem,
nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein
betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der
Kauf von Waren erforderlich ist, damit ein Teampartner für SOURCELESS tätig werden
kann.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder
geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit
oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages
zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen
Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren
finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit
nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu
ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die
unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher
unzulässigen Druck ausüben.
(e) Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug
nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SOURCELESS offiziell
autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests
und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem
beabsichtigten Zweck stehen
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder
irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile
veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die
Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das
unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen
Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines
Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die
Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Ein Teampartner darf nicht behaupten, dass der Karriereplan oder die Waren von
SOURCELESS von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder
unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft werden.
(h) Weder der Teampartner noch SOURCELESS führen einen Verkauf oder eine
Vermittlung von FinTech-Leistungen (wie etwa Währungsanlagen, Finanz-
/Vermögensanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, DeFi-Leistungen oder KryptoTrading) ebenso wenig wie eine Beratung/Vermittlung im Bereich der Wertpapier-,
Vermögensanlage- oder sonstige Finanzanlagevermittlung gegenüber potentiellen
Interessenten oder Kunden durch. Der Teampartner ist daher verpflichtet,
vorgenannte Vorgaben zwingend und stringent einzuhalten und potentielle
Interessenten über diesen Umstand und den Verkauf lediglich digitaler Waren
aufzuklären.
(i) Es ist dem Teampartner ausdrücklich untersagt, im Rahmen oder in Verbindung
mit seiner Tätigkeit für SOURCELESS an Interessenten oder Kunden FinTechLeistungen [wie etwa die in (h) genannten Leistungen] oder vergleichbare
Produkte zu vermitteln oder sonst zu bewerben. Es ist dem Teampartner ferner
ausdrücklich untersagt, Interessenten oder Kunden selbst ein Darlehen oder eine
Zuwendung zu gewähren, damit diese die digitalen Waren von SOURCELESS ganz
oder teilweise erwerben/finanzieren können.
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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(4) SOURCELESS stellt seinen Teampartnern geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die
Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (SOURCELESS stellt den
Teampartnern Replicated Website/Referal Link/Online-Shop zur Verfügung, auf dem der Verkauf
der Waren erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, eigene Produktbroschüren und
Produktpräsentationen, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte
einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellte
Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der/des dem Teampartner zur Verfügung
gestellten Replicated Website/Referal Link/Online-Shops ist nur nach vorherigem
ausdrücklichem schriftlichem oder per E-Mali an sales@sourceless.net Einverständnis von
SOURCELESS gestattet, die im freien Ermessen von SOURCELESS liegt. Für die Erstellung
einer eigenen Website nebst Online-Shops ist es stets erforderlich, dass das SOURCELESS
Teampartner Logo verwendet wird, ein ordnungsgemäßen Impressum nebst ordnungsgemäßer
Datenschutzerklärung und Bereitstellung der gesetzlichen Informationspflichten durch den
Teampartner bereit gestellt werden und einer Verlinkung auf die SOURCELESS Website/ den
Online-Shop von SOURCELESS vorgenommen wird; es dürfen keine urheberrechtlich geschützten
Materialien von SOURCELESS verwendet werden, außer dieselben wurden zur entsprechenden
Verwendung im Backoffice bereitgestellt, sonst keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte
bereit gestellt werden und es dürfen auf dieser Website keine anderen Leistungen
beworben/vertrieben werden. Die Genehmigung der eigenen Website/ des eigenen Online-Shops
endet spätestens mit Vertragende gleich aus welchem Grund und kann im Übrigen jederzeit auf
wichtigen Grund oder bei Vorliegen eines besonderen Interesses von SOURCELESS widerrufen
werden.
(4a) Für den Fall, dass der Teampartner die Waren von SOURCELESS in anderen Internet
Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, TikTok, Twitter oder
Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp, WeChat, Snapchat) bewirbt, darf er
stets nur die offiziellen SOURCELESS Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar
mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind
verboten) identifizieren, muss ein ordnungsgemäßes Impressum und eine Datenschutzerklärung
leicht erkennbar zur Verfügung stellen, darf keine gesetzwidrigen oder diskriminierenden Inhalte
posten oder Spam-Handlungen (z.B. Blog-Spam oder Spamdexing) vornehmen und darf an keiner
Stelle unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über die/das SOURCELESS -Waren,
das SOURCELESS-Vertriebssystem, sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei
SOURCELESS machen oder für eine Tätigkeit bei SOURCELESS als Arbeitnehmer werben
ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social-Media-
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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Kanäle (professionelle Social-Media-Kanäle sind ausdrücklich verboten) nebenbei und zusätzlich
durchführen darf. Ein Vertrieb der Waren darf nur über die offizielle Replicated Website/ den
offiziellen Online-Shop des Teampartners erfolgen. Der Teampartner ist verpflichtet, in seine
Social-Media-Präsenz und/oder -Kanal einen entsprechenden Link zu der bereitgestellten
Replicated Website/ dem zur Verfügung gestellten Online-Shop einzufügen. Vor Inbetriebnahme
einer eigenen professionellen Social-Media-Präsenz und/oder -kanals ist der Teampartner
verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal SOURCELESS per E-Mail an
sales@sourceless.net zur Prüfung zu übersenden und es bedarf einer schriftlichen oder via EMail erteilten Genehmigung durch SOURCELESS zur entsprechenden Inbenutzungsnahme.
(4b) Ferner ist es wichtig, dass der Teampartner nicht mit Personen kommuniziert, die einen
negativen Beitrag gegen ihn, andere Teampartners oder SOURCELESS verfassen. Bitte melden
Sie negative Beiträge an sales@sourceless.net eine Antwort auf solche negativen Beiträge führt
oft zu einer Diskussion mit jemandem, der einen Groll hegt, sich nicht an die gleichen hohen
ethischen, fairen und professionellen Standards hält wie die von SOURCELESS und schadet
daher dem Ruf und dem guten Ansehen von SOURCELESS und dem Teampartner.
(5) Die Waren von SOURCELESS dürfen über der Vermarktung nach Maßgaben des Absatzes
(4b) im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf
Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in OnlineKonferenzen oder via Online-Marketingmaßnahmen von dem Teampartner unter Einhaltung der
rechtlichen Anforderungen und der jeweiligen Richtlinien der Social-Media und sonstigen OnlinePattformen vorgestellt werden und nur über die Replicated Website (Ref-Links) den zur
Verfügung gestellten Online Shop von SOURCELESS vertrieben werden.
(6) Es ist dem Teampartner untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen,
Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, Online-Shop-Lösungen, andere Waren von
Drittunternehmen oder sonstige nicht im Zusammenhang mit dem SOURCELESS Geschäft
stehende Leistungen an andere Teampartner von SOURCELESS zu verkaufen oder sonst zu
vertreiben.
(7) Die Waren dürfen von dem Teampartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Genehmigung von
SOURCELESS auf Messen und Fachausstellungen oder vergleichbaren digitalen Events
präsentiert werden.
(8) Der Teampartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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Auftrag oder im Namen von SOURCELESS handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als
„unabhängiger SOURCELESS Teampartner“ vorzustellen. Websites, Social-Media-Profile, ChatProfile, Vlog-Profile, Podcast-Profile, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie
Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängiger
SOURCELESS Teampartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches
Einverständnis nicht das Kennzeichen SOURCELESS und/oder die Marken, Werktitel,
geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SOURCELESS beinhalten. Dem
Teampartner ist es ferner untersagt, im Namen von SOURCELESS für oder im Interesse bzw. im
Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen,
Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder
sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Teampartner wird weder eine
Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, SOURCELESS gegenüber Dritten zu
vertreten. Ebenso wenig hat der Teampartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem
vermittelten Geschäft einzustehen.
(9) Der Teampartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden
Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere
Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst
wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Teampartner anderer Unternehmen
einzusetzen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc.
(einschließlich der Lichtbilder) von SOURCELESS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen
über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Teampartner ohne vorheriges
ausdrückliches schriftliches Einverständnis von SOURCELESS weder ganz noch in Auszügen
vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(11) Die Verwendung des Kennzeichens SOURCELESS und/oder der Marken, Werktitel,
Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von
SOURCELESS sind über die Verwendung der durch SOURCELESS bereit gestellten
Marketingmaterialien und der nach Absatz (8) zulässigen Nutzung nicht erlaubt. Dies gilt auch
für die Registrierung von Internetdomains, Social Media Profile, Chat-, Foren, Vlog, Podcast,
Zoom- und vergleichbaren Nutzungen. SOURCELESS kann verlangen, dass Internetdomains,
Social Media Profile, Chat-, Foren, Vlog, Podcast, Zoom- und vergleichbaren Nutzungen die den
Namen SOURCELESS und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen
Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SOURCELESS verwenden, gelöscht werden
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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und/oder an SOURCELESS übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider nicht
aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain werden von
SOURCELESS für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener
Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen
Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder
geschäftliche Bezeichnungen von SOURCELESS enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für
identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren.
(12) Ein Teampartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei SOURCELESS
registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch
SOURCELESS für die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegen und
der kündigende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für SOURCELESS verrichtet hat.
(13) Dem Teampartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über SOURCELESS, deren Waren,
den SOURCELESS Karriereplan oder sonstige SOURCELESS Leistungen zu antworten. Der
Teampartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an SOURCELESS an
publicrelations@sourceless.net weiterzuleiten.
(14) Der Teampartner verpflichtet sich – soweit möglich - sicherzustellen, dass die durch seine
(oder die seiner Downline) Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im
Rahmen seiner Tätigkeit für SOURCELESS verwendet werden und insbesondere nicht an
sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
(15) Der Teampartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für SOURCELESS bewerben und
vertreiben oder neue Teampartner gewinnen, die offiziell von SOURCELESS eröffnet wurden. Es
ist nicht erlaubt in einem Staat als SOURCELESS Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder
ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
(16) Teampartner dürfen Arbeitnehmern von SOURCELESS keine Geschenke oder sonstige
Zuwendungen machen.
(17) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder
Waren von SOURCELESS ist nicht gestattet.
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
16
(18) Der Teampartner ist verpflichtet, SOURCELESS umgehend und wahrheitsgemäß von
Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sonstiger
Vertragsvorgaben sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
(1) Dem Teampartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen,
Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen Waren und/oder
Dienstleistungen zu vertreiben, wenn diese keine Wettbewerber sind.
(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Teampartner nicht erlaubt, Waren
bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare
Inhalte für den Betrieb des SOURCELESS-Geschäfts an andere SOURCELESS Teampartner zu
vertreiben. Ferner darf der Teampartner keine Vertriebsunternehmen (dies gilt auch für solche, die
nicht Wettbewerber sind), Waren oder Dienstleistungen bei einer SOURCELESS-bezogenen
Versammlung, Veranstaltung oder einem solchen Seminar, Webinar oder Kongress oder
unmittelbar nach oder im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben/anbieten, es
sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Genehmigung von SOURCELESS.
(3) Soweit der Teampartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen auch Network Marketing
Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen tätig ist,
verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass
keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht.
Insbesondere darf der Teampartner andere als SOURCELESS Waren nicht zur selben Zeit am
selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, FacebookSeite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
(4) Außerdem ist es dem Teampartner ausdrücklich untersagt, SOURCELESS Teampartner für den
Vertrieb anderer Waren/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu
versuchen oder andere Teampartners dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit
für SOURCELESS einzustellen oder zu reduzieren.
(5) Dem Teampartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Teampartner-Vertrages
gegen andere Teampartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen
abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
17
§ 9 Geheimhaltung
Der Teampartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von
SOURCELESS und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
und zugleich Eigentumsrechten von SOURCELESS gehören insbesondere auch die Informationen
zu den Downline- Aktivitäten und - Platzierungen ebenso wie der Downline-Genealogie und die
darin enthaltenen Informationen, die Teampartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten ebenso wie
die Informationen über Geschäftsbeziehungen von SOURCELESS und seiner verbundenen
Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten einschließlich nicht veröffentlichter
Produktideen und Margenberechnungen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des
Teampartner-Vertrages fort.
§ 10 Teampartner-Schutz / KeinGebietsschutz
(1) Jenem aktiven Teampartner, der einen neuen Teampartner erstmals für einen Vertrieb der
Waren von SOURCELESS gewinnt, wird der neue Teampartner in seine Struktur nach Maßgabe
des Karriereplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (TeampartnerSchutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem
neuen Teampartner bei SOURCELESS für die Zuteilung gelten. Das in Satz 1 Geregelte gilt
ebenso für die Gewinnung neuer Kunden (Kundenschutz). Die Möglichkeit der Änderung der
„Setzposition“ einesdirekt oder indirektgesponserten Teampartners ist nicht möglich.
(2) SOURCELESS ist berechtigt, sämtliche Bestellungen zu stornieren ebenso wie
personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Teampartners
aus ihrem System zu löschen, wenn Bestellungen, Werbesendungen, Anschreiben, E-Mails oder
sonstige elektronische Nahrichten mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht
angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Teampartner oder
der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des
neu geworbenen Teampartners berichtigt.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des
Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person
oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Teampartner bei
SOURCELESS in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen
Teampartner-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners,
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
18
Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften,
Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von
Teampartner, die tatsächlich das SOURCELESS- Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner),
nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist
insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen,
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu
verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Teampartner, Kunden
oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine
bessere Position im Karriereplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren; neue
Teampartner und/oder Kunden bei anderen Teampartner zu platzieren oder sonst eine
Bonusmanipulation herbeizuführen. "Stacking" ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn
ein Teampartner einen neu registrierten Teampartner gezielt in der Downline platziert, um einen
schnellen Aufstieg und Rang im Karriereplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die
finanzielle Unterstützung neuer Teampartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung
gemäß dem Karriereplan von SOURCELESS sowie die Platzierung eines neuen Teampartner
in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Karriereplan zu manipulieren und so auf
eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber
hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Teampartner oder für
Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen oder seine Kredit- oder sonstige Paymentkarte hierfür
zur Verfügung zu stellen.
(5) Dem Teampartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Teampartners erfolgt eine
schriftliche Abmahnung durch SOURCELESS unter Setzung einer Frist von in der Regel 15 Tagen
zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Teampartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten,
insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem SOURCELESS bei einem
Verstoß gegen die in 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie
bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes
vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 Absatz (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz
(2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SOURCELESS das Recht, in
Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen
vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch
mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu
demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht
beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SOURCELESS gestellte und im Streitfall
durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der
Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Teampartner zu ersetzen verpflichtet
ist.
(4) Der Teampartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die
SOURCELESS durch eine Pflichtverletzung des Teampartners entstehen, außer der Teampartner
hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Der Teampartner stellt SOURCELESS, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten
wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen
Verstoßes des Teampartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch
SOURCELESS von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Teampartner insoweit,
sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen,
die SOURCELESS in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Empfohlene Preise /Anpassung der Preise und Provisionen
(1) Dem Teampartner wird in seinem eigenen Interesse für den Fall des Wiederverkaufs der Waren
dringend angeraten, die empfohlenen Wiederverkaufspreise einzuhalten, um eine Preisstabilität
zu gewähren, die dem Teampartner dazu verhilft, einen stabilen Umsatz zu erzielen.
(2) SOURCELESS behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage
und/oder Lizenzstruktur vor, die von dem Teampartner zu zahlenden Preise oder ServiceGebühren zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus
wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. SOURCELESS wird
Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners
ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in
Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im
Falle des Widerspruchs ist SOURCELESS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern
der Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung
nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten
Zeitpunkt in Kraft. SOURCELESS ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten
Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
§ 13 Kostenlose Werbemittel, Zuwendungen
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von SOURCELESS können mit
Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
(1) Als Vergütung für seine erfolgreiche Tätigkeit erhält der Teampartner bei Erreichen der
erforderlichen Qualifikationen eine Erfolgsprovisionen, die sich nach Maßgabe des als Anlage 1
beigefügten (und ebenfalls im Backoffice abrufbaren) SOURCELESS Karriereplans richtet. Mit der
Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Teampartners für die Aufrechterhaltung und
Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
Die Auszahlung und Berechnung der Vergütung erfolgt ausschließlich in der/den im Backoffice zur
Verfügung stehenden Kryptowährungen, wobei der der jeweilige Währungskurs sich nach den
Angaben im Backoffice richtet, die von einzelnen Exchanges abweichen kann. Eine Auszahlung
der Vergütung in Fiatgeld ist ausdrücklich nicht möglich.
(2) Eine erfolgreiche Tätigkeit im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn
das Vertragsverhältnis auf eine Vermittlung eines Teampartners oder seiner Downline zwischen
dem Kunden und SOURCELESS wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch
entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von
SOURCELESS gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) SOURCELESS die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder
missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Teampartners oder dessen Downline oder
dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
(4) SOURCELESS behält sich das Recht vor, den Teampartner zu jederzeit über die gesamte
Vertragsdauer zum erneuten Nachweis seiner Identität, Adresse und seine Gewerbeanmeldung
(z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-, Identitäts- und Adressnachweis
kann nach Wahl von SOURCELESS in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des
Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-
, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis
(nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat
unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen
Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein
Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich
haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte - eine Kopie
des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss der
Teampartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen seine Bankdaten bekanntgeben.
(5) Provisionen des Teampartners werden je nach Provisionsart unmittelbar nach Abschluss eines
Kaufvertrages oder wöchentlich berechnet und auf das dem Teampartner zuzuordnende eWallet
transferiert. Die Einzelheiten zu den Provisionen kann der Teampartner unmittelbar im Backoffice
einsehen.
(6) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag
zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision
sind alle Ansprüche des Teampartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen,
Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche
weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der
Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Teampartners abgegolten, insbesondere
auch für die Herstellung und Pflege des Teampartner-Bestandes, des Kundenstockes ebenso wie
das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung
hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch
immer durch SOURCELESS zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.
(7) SOURCELESS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist SOURCELESS zur Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle
vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen.
Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens
SOURCELESS gilt als vereinbart, dass dem Teampartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des
Provisionsrückbehaltes zusteht.
(8) SOURCELESS ist berechtigt, Forderungen, die SOURCELESS gegen den Teampartner
zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen.
(9) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Teampartners aus TeampartnerVerträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung
des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht
entgegensteht.
(10) Der Teampartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände
SOURCELESS unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem
jeweils gültigen Karriereplan, den der Teampartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im
Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung ebenso wie
die Rechnungen über die Service Gebühr sind SOURCELESS binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der
fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni
oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(11) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der SOURCELESS Zahlungsmodalitäten und
Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Teampartners ausgekehrt.
SOURCELESS behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem
Mindestgesamtumrechnungsbetrag von 50,00 US-Dollar zu überweisen. Für den Fall, dass die
Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei
SOURCELESS für den Teampartner geführten Verrechnungskonto fortgeführt und in dem
Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Teampartner ausgezahlt.
Unabhängig von der dem Erreichen des Mindestgesamtumrechnungsbetrages werden alle nicht
geleisteten Provisionen spätestens zum mit der Beendigung dieses Vertrages ausgezahlt.
§ 15 Sperrung des Teampartners
(1) Für den Fall, dass der Teampartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der
Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung,
die angeforderten Nachweise erbringt, steht SOURCELESS die vorübergehende Sperrung des
Teampartner im SOURCELESS System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen
Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Teampartner nicht zur
außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits
bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Teampartner hat
die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen im Sinne des (1) nach
Ausspruch der Sperre ist SOURCELESS zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen
Kosten berechtigt.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten
Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch SOURCELESS als nicht zu verzinsende
Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich SOURCELESS das
Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. SOURCELESS behält sich insbesondere vor,
den Zugang des Teampartners zum Backoffice und sonstigem System von SOURCELESS ohne
Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Teampartner gegen die in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3
und 4 ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges
geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der
Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SOURCELESS. Sofern es sich um eine
schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlich Kündigung des
Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16Vertragsdauer, Vertragsbeendigung
(1) Der Teampartner-Vertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich mit der
Zahlung der in § 6 (2) erläuterten Servicegebühr automatisch um weitere 12 Monate, sofern er
nicht zuvor von einer Partei via E-Mail oder unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von
einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Sofern der Teampartner trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch SOURCELESS die vorgenannte Servicegebühr nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zahlt, wird der Vertrag automatisch
gekündigt. Ungeachtet dessen hat der Teampartner auch innerhalb der 12-monatigen
Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die
Möglichkeit, seinen Teampartner-Vertrag ordentlich zu kündigen.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den
Teampartner-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger
Kündigungsgrund für eine Kündigung durch SOURCELESS liegt ferner bei einem Verstoß gegen
eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der ein Teampartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne
des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der
Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren
Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19
geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder
sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist SOURCELESS ohne vorherige
Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher
Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren
eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst
zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung
über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter
Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich.
(4) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Teampartner kein Recht auf Provisionierung
mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der
Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Teampartner mit der
Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Teampartner
nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(5) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch
per E-Mail erfolgen kann, sofern sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer des
Teampartners enthalten.
(6) Falls ein Teampartner gleichzeitig andere von dem Teampartner-Vertrag unabhängige
Leistungen von SOURCELESS beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des
Teampartner-Vertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Teampartner mit der Kündigung
auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Teampartner nach der Beendigung des
Vertrages weiterhin Leistungen von SOURCELESS, so wird er als normaler Kunde geführt.
(7) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit wie z.B. den Vertrag über das
Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 6 (Servicegebühr) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
der entrichteten Gebühren/Vergütung, außer der Teampartner hat den Vertrag aus einem wichtigen
Grund außerordentlich gekündigt.
§ 17Datenschutzpflichten des Teampartners
Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder
kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben
hinaus zu verwerten, diese an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Kein Recht zur Übertragung der gesponserten
Struktur auf Dritte / Tod des Teampartners
(1) SOURCELESS kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit
auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
(2) Sofern eine neue als Teampartner registrierte Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft
einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies nur auf Antrag und nach vorheriger schriftlicher
oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch SOURCELESS möglich, die in deren freien
Ermessen steht und nur, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Tätigkeit als
Teampartner beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter bleiben und die zu übertragenden
Geschäftsanteile übernehmen. Sofern ein Gesellschafter aus der als Teampartner registrierten
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte, ist dies nur auf Antrag und
nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch SOURCELESS
möglich, die in deren freien Ermessen liegt, zulässig. SOURCELESS erhebt für die Bearbeitung
des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 €. Wird diese Vorgabe der
Sätze 1 und 2 nicht eingehalten, so behält SOURCELESS sich die außerordentliche Kündigung
des Vertrages der als Teampartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft
vor.
(3) Der Teampartner ist nicht zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur berechtigt.
(4) Der Teampartner-Vertrag endet spätestens mit dem Tode des Teampartners. Der
Teampartner-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden.
Mit dem/den Erben (dies kann auch eine Erbengemeinschaft sein) muss nach Eintritt des Todes,
ein neuer Teampartner-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten
des Erblassers eintritt/eintreten. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als natürliche Person
bei SOURCELESS als Teampartner registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position
im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur
von SOURCELESS binnen einer Frist von 6 Monaten aufgeben oder an einen Dritten nach
Maßgabe des § 18 Absatz (3) übertragen, wobei der Verkauf unabhängig von der erreichten
Position des Erblassers im Karriereplan möglich ist und SOURCELESS seine Zustimmung erteilen
wird, sofern keine wichtigen Gründe in der Position des/der Erben vorliegt/en oder es von seinem
Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Der Tod ist durch Sterbeurkunde oder Erbschein zu belegen.
Sofern es ein Testament über die Vererbung des Teampartner-Vertrages gibt, ist eine notariell
beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen.
(5) Für den Fall, dass ein Teampartner seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine
Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft
oder aus sonstigen Gründung künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies
nur auf Antrag und nach schriftlicher Genehmigung durch SOURCELESS möglich, wobei
SOURCELESS nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder
Personengesellschaft registrierter Teampartner seine Gesellschaft intern beendet und das
SOURCELESS Geschäft nicht mehr gemeinsam betreiben wollen, gilt dass auch nach der
Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine
Teampartner-Position verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben
sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die
Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies SOURCELESS durch eine von beiden
Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines
entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen
der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die
Sourceless Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
27
Vertragspartnerschaft bei SOURCELESS behält sich SOURCELESS das Recht der
außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten
des Teampartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu
einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder
Upline führt.
§ 20 Einwilligung zur Verwendung von Testimonials, fotografischem und audiovisuellem
Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
(1) Der Teampartner gewährt SOURCELESS unentgeltlich das Recht, seine Testimonials,
fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder
Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Teampartner zu erfassen bzw.
durchzuführen. Insoweit willigt der Teampartner durch Übermittlung des Teampartner-Antrages
und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine
Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder
Aufzeichnungen ein.
(2) Es ist dem Teampartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder
geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen,
die von SOURCELESS gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder
Meetings, anzufertigen. Ein Teampartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung
von SOURCELESS keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von
SOURCELESS Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen,
anfertigen oder zusammenstellen.
§ 21 Datenschutzbestimmungen
(1) Es ist dem Teampartner verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder
kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus
an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
(2) IDAA erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den
Datenschutzbestimmungen von SOURCELESS.
§ 22 Höhere Gewalt / Haftungsausschluss
(1) SOURCELESS haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Epidemien oder
Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Erschütterungen der Finanzmärkte
(dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der
Investmentbank Lehman Brothers sind), Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen
bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen.
(2) Im Übrigen haftet SOURCELESS für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B.
Zahlung der Provision) durch die SOURCELESS, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus
der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SOURCELESS, ihrer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im
Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch
für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet
die SOURCELESS nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens
der SOURCELESS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 23Einbeziehungdes Karriereplanes
(1) Der SOURCELESS-Karriereplan - beigefügt als Anlage 1 - und die darin enthaltenen Vorgaben sind ausdrücklich Bestandteil des Teampartner-Vertrages. Der Teampartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss des Teampartner-Vertrages an SOURCELESS versichert der Teampartner zugleich, dass er den SOURCELESS-Karriereplan zur Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) SOURCELESS ist zu einer Änderung des SOURCELESS-Karriereplans nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.
§ 24 Verjährung
Alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Teampartnervertrag aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren in 12 Monaten nach ihrer Fälligkeit, frühestens jedoch in 12 Monaten ab Kenntnis des Berechtigten der anspruchsbegründenden Umstände. Die Parteien erkennen an, dass die Vereinbarungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gewährleisten sollen, dass etwaige Unstimmigkeiten über gegenseitige Rechte und Pflichten aktuell und zeitnah geregelt werden. Die vorstehenden Regelungen zur Abkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht in den Fällen des § 202 BGB (Haftung wegen Vorsatzes) und des § 309 Nr. 7 BGB (Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden) sowie in anderen Fällen, in denen von Gesetzes wegen zwingend eine längere Verjährungsfrist zu beachten ist.
§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von SOURCELESS unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Teampartner Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von SOURCELESS.
§ 26 Schlussbestimmungen / Beschwerden
(1) SOURCELESS ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Karriereplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. SOURCELESS wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist SOURCELESS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Teampartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. SOURCELESS ist verpflichtet, den Teampartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
(5) SOURCELESS behält sich das Recht vor, sämtliche nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen erteilten Genehmigungen zu widerrufen, um sich ändernden Gesetzen, behördlichen Anforderungen oder der Rechtsprechung zu entsprechen, ohne dass dem Teampartner aus diesem Widerruf ein Kompensations- oder Ausgleichsanspruch entsteht.
(6) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Waren, den Service oder das Vergütungssystem von SOURCELESS ebenso wie Beschwerden über das Verhalten anderer Teampartners sollte der Teampartner im eigene Interesse an SOURCELESS an die E-MailAdresse sales@sourceless.net weiterzugeben.
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 03.02.2025
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